Ambulant Unterstütztes Wohnen - Erwachsene
nach § 123ff SGB IX (AUW)
Dieses Angebot richtet sich an Erwachsenen (18+), welche an einer seelischen Behinderung oder auch zusätzlich an einer Suchterkrankung leiden.
Voraussetzung ist, dass die betroffene Person in einer eigenen Wohnung lebt und im Alltag individuelle und intensive Unterstützung aufgrund der psychischen Erkrankung benötigt.
Die Kosten für das ambulant unterstützte Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung übernimmt der überörtliche Sozialhilfeträger (Bezirk). Falls eigenes Vermögen oder Einkommen vorhanden ist, kann jedoch eine Beteiligung des Leistungsberechtigten an den Kosten notwendig werden.
Unsere Leistungen beim AUW:
- Erhalt der eigenen Wohnung
- Psychosoziale Stabilisierung
- Aufbau einer Tages- und Wochenstruktur
- Einzelgespräche zur Stabilisierung und in Krisenzeiten
- Begleitung zu Ärzten und Ämtern
- Unterstützung bei der Haushaltsführung und Ernährung
- Verminderung von Klinikaufenthalten
- uvm.
Zum Download des Flyers AUW Infos:
Übersicht Eingliederungshilfen
Ansprechpartner für das AUW:
Frau Christine Gais
Dipl. Soz. Päd. (FH)
Büro: 0941- 38 19 48 - 40
mobil: 0176 - 557 46 007
E-Mail: