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icons themen 01 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII

Die von der Familienhilfe Morgenstern durchgeführte sozialpädagogische Familienhilfe ist eine recht intensive Form ambulanter Hilfe zur Erziehung. Sie wird in der Familie selbst und meist über längere Zeit erbracht.

Unsere Fachkräfte suchen die Familien in ihrer häuslichen Umgebung auf und versuchen Schritt für Schritt in enger Zusammenarbeit mit ihnen, Probleme in der Kindererziehung, der alltäglichen Lebensbewältigung, im Umgang mit Ämtern oder misslingende innerfamiliäre Beziehungen aufzuarbeiten und zu modifizieren. Dabei kommt dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, der Mobilisierung von Ressourcen und Schutzfaktoren innerhalb der Familie und im sozialen Nahraum besondere Bedeutung zu.

Als Grundlage für die Ausgestaltung dieser Hilfe wird in Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten, deren Kindern, dem Jugendamt und der Familienhilfe Morgenstern ein Hilfeplan aufgestellt. Dieser enthält Feststellungen über die notwendigen Leistungen im Einzelnen und erlaubt die regelmäßige gemeinsame Überprüfung des Fortgangs der Hilfe im Hinblick auf die vereinbarten konkreten Zielsetzungen. An der Fortschreibung des Hilfeplans (i.d.R. nach ca. 6 Monaten) werden o. g. Personenkreise ebenfalls beteiligt.


Zum Download des Flyers "Hilfe zur Erziehung":

Unsere Leistungen bei einer SPFH-Maßnahme im Einzelnen:

  • Intensive pädagogische Einzelberatung und Coaching

  • Unterstützung bei Behördengängen

  • Organisation und Begleitung bei Freizeitangeboten

  • Krisenintervention

  • Vermittlung und Koordination von Hilfsangeboten

  • Vermittlung sozialer Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen

  • Konfliktschlichtung

  • Individuelle Maßnahmen