Ambulant betreutes Wohnen“ - Jugendhilfe
nach §35 SBG VIII (ABW)
Das ambulant betreute Wohnen richtet sich an junge Menschen (bis 18 Jahre und junge Volljährige) mit einer seelischen Behinderung, welche aus einer stationären oder teilstationären Einrichtung wieder in ihr eigenes Zuhause bzw. Elternhaus zurückkommen oder bereits in der eigenen Häuslichkeit leben. Auch die Unterstützung zur Vermeidung eines stationären Aufenthalts bzw. die Begleitung beim Übergang zwischen verschiedenen Einrichtungen können Bestandteil der Maßnahme sein.
Grundlage für die Hilfe ist ein mit den Betroffenen und mit dem Jugendamt gemeinsam erarbeiteter Hilfeplan welcher regelmäßig überprüft und weiterentwickelt wird.
Ziel ist es, diesen jungen Menschen im eigenen Wohnraum eine Sicherheit und persönliche Lebens- und Gestaltungsfreiheit zu geben. Wir arbeiten im Zuge dieser Maßnahmen auch eng mit den örtlich bestehenden ambulanten und stationären Versorgungseinrichtungen zusammen.
Es geht hierbei vor allem um die Verbesserung des Gesundheitszustandes und die Stabilisierung, sowie um die Eingliederung in die Gesellschaft und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Wichtig ist auch die Aktivierung der beruflichen Fertigkeiten und Fähigkeiten, sowie die Entwicklung und Stabilisierung einer eigenverantwortlichen und selbständigen Lebensführung.
Unsere Leistungen bei abW:
- Selbstversorgung und die Stabilisierung der Wohnsituation
- (Wieder-) Aufnahme und (Neu-) Gestaltung persönlicher und sozialer Beziehungen
- Teilhabe am Arbeitsleben, an der Ausbildung und Schule
- Tagesgestaltung, Freizeit, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung erlernen
- Vermittlung weiterer Hilfsangebote
- Beratung und Unterstützung im Alltag und im familiären Kontext
Ansprechpartner für das AUW:
Frau Christine Gais
Dipl. Soz. Päd. (FH)
Büro: 0941- 38 19 48 - 40
mobil: 0176 - 557 46 007
E-Mail: