Schulbegleitung
Wegen der Art und Schwere ihrer geistigen und/oder körperlichen Behinderung benötigen manche Kinder und Jugendliche oft zusätzliche Hilfe einer Begleitperson, wenn sie eine Schule besuchen. Die Aufgabe unserer Schulbegleiter ist es, den Kindern und Jugendlichen den Schulbesuch zu ermöglichen und die Teilhabe am schulischen Leben zu erleichtern.
Unsere Schulbegleiter unterstützen die Kinder und Jugendlichen in der Regel dabei, Einschränkungen im pflegerischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich auszugleichen. Sie stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler am Unterricht teilnehmen, schulische Anforderungen bewältigen und sich in den Klassenverband integrieren können. Sie helfen bei lebenspraktischen Verrichtungen, erledigen die anfallenden pflegerischen Tätigkeiten während des Schulbesuches und unterstützen die Kinder bei der Orientierung im schulischen Umfeld. Dadurch soll Krisen vorgebeugt und eine größtmögliche Selbstständigkeit erreicht werden.
Der Schulbegleiter ist kein Zweitlehrer. Die Vermittlung des Lehrstoffes ist deshalb alleinige Aufgabe der Lehrkräfte wie auch im häuslichen Umfeld die alleinige Verantwortung bei den Eltern verbleibt.
Die Familienhilfe Morgenstern vereinbart in Absprache mit den Eltern und dem Kostenträger für jedes Kind individuell, für welchen zeitlichen Rahmen und welchen Bereich es Hilfe braucht. Die Begleitung kann an einer Regel- oder Förderschule nötigt sein. Die Qualifikation der Begleitperson wird entsprechend dem Bedarf des einzelnen Kindes festgelegt.
Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung kann das örtliche Jugendamt auf Grundlage des § 35a SGB VIII die Kosten für die Schulbegleitung tragen.