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logo teil 02 klein Erziehungsbeistandschaft (EB) nach § 30 SGB VIII

Die Familienhilfe Morgenstern begleitet bei der Übernahme einer Erziehungsbeistandschaft über eine längere Zeit junge Menschen, die ohne diese individuelle persönliche Unterstützung mit der Bewältigung ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation überfordert wären.

Wir ergänzen und unterstützen die familiäre Erziehung und beziehen das soziale Umfeld - soweit als möglich - in die Arbeit mit ein. Die unterschiedlichen von uns verwendeten sozialpädagogischen Methoden und Arbeitsformen, wie z. B. die soziale Einzelhilfe, erlebnispädagogische Maßnahmen, soziale Gruppenarbeit, Elternarbeit, können sich sowohl auf den einzelnen jungen Menschen wie auch auf die Familie oder - je nach Problematik und Gegebenheiten - auf sonstige, für den jungen Menschen wichtige Lebensbereiche wie Schule, Ausbildungsstelle, Peergroup, Freizeitgestaltung, etc., beziehen.

Als Grundlage für die Ausgestaltung dieser Hilfe wird in Zusammenarbeit mit dem Jugendlichen, dessen Personensorgeberechtigten, dem Jugendamt und der Familienhilfe Morgenstern ein Hilfeplan aufgestellt. Er enthält, wie bei einer SPFH, Feststellungen über die notwendigen Leistungen im Einzelnen und erlaubt die regelmäßige gemeinsame Überprüfung des Fortgangs der Hilfe im Hinblick auf die vereinbarten konkreten Zielsetzungen. An der Fortschreibung des Hilfeplans (i.d.R. nach ca. 6 Monaten) werden o. g. Personenkreise ebenfalls beteiligt.


Zum Download des Flyers "Hilfe zur Erziehung":

Unsere Leistungen bei einer EB-Maßnahme im Einzelnen:

  • Verhinderung bzw. Veränderung sozial devianter Verhaltensweisen

  • Kooperation mit Bildungseinrichtungen

  • Familienkonferenzen

  • Sinnvolle Freizeitgestaltung

  • Bewerbungstraining und Berufsbegleitung

  • Konfliktschlichtung

  • Krisenintervention

  • Vermittlung und Koordination von Hilfsangeboten

  • Vermittlung sozialer Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen

  • Individuelle Maßnahmen